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Abfallhandling mit Zwischenlager ...
Gerade in Stör- und Havariefällen kann der Abfall als „Problem“ häufig keiner Entsorgungsstelle direkt zugeführt werden. Speziell für solche Fälle hat sich das Abfallzwischenlager der Resentra als probate Möglichkeit der vorübergehenden fach- und sachgerechten Lagerung bewährt.

Gesetze und Verordnungen wie das Kreislaufwirtschafts-, Abfallgesetz regeln hochsensibel den Umgang und Weg von Abfällen. Dabei kommt dem Wort „Professionalität“ eine verbindliche Rolle zu. Entsprechend ist die Resentra als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb nicht nur Garant für rechtzeitig vorhandene Transportgenehmigungen, sondern auch Profi in Sachen Equipment und Personal. Der sicherste und erfolgreichste Weg für die Kunden, Nerven, Zeit und Geld zu sparen.

Wesentlicher Bestandteil dieser Professionalität ist das behördlich genehmigte Abfallzwischenlager auf dem Betriebsgelände Maxdorf. „Besonders-“ und „Nicht besonders gefährliche Abfälle“ dürfen dort entsprechend der Europäischen Abfallverzeichnisverordnung gelagert werden:

Die Genehmigung zur Zwischenlagerung folgender Abfallarten nach der Europäischen Abfallverzeichnisverordnung liegt vor:

10 01

Abfälle aus Kraftwerken und anderen Verbrennungsanlagen (außer 19)

13 05

Inhalte von Öl-/Wasserabscheidern

13 08

Ölabfälle a.n.g.

15 02

Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung

16 01

Altfahrzeuge verschiedener Verkehrsträger (einschließlich mobiler Maschinen) und Abfälle aus der Demontage von Altfahrzeugen sowie der Fahrzeugwartung (außer 13, 14, 16 06 und 16 08)

17 01

Beton, Ziegel und Keramik

17 02

Holz, Glas und Kunststoff

17 03

Bitumengemische, Kohlenteer und teerhaltige Produkte

17 05

Boden (einschließlich Aushub von verunreinigten Standorten), Steine und Baggergut

17 06

Dämmmaterial und asbesthaltige Baustoffe

17 08

Baustoffe auf Gipsbasis

17 09

Sonstige Bau- und Abbruchabfälle


Andere Abfallarten können mit Einzelgenehmigung angenommen werden ...

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