Abfallhandling mit Zwischenlager | Abfallhandling mit Zwischenlager ... |
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Gerade in Stör- und Havariefällen kann der Abfall als „Problem“ häufig keiner Entsorgungsstelle direkt zugeführt werden. Speziell für solche Fälle hat sich das Abfallzwischenlager der Resentra als probate Möglichkeit der vorübergehenden fach- und sachgerechten Lagerung bewährt. Gesetze und Verordnungen wie das Kreislaufwirtschafts-, Abfallgesetz regeln hochsensibel den Umgang und Weg von Abfällen. Dabei kommt dem Wort „Professionalität“ eine verbindliche Rolle zu. Entsprechend ist die Resentra als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb nicht nur Garant für rechtzeitig vorhandene Transportgenehmigungen, sondern auch Profi in Sachen Equipment und Personal. Der sicherste und erfolgreichste Weg für die Kunden, Nerven, Zeit und Geld zu sparen. Wesentlicher Bestandteil dieser Professionalität ist das behördlich genehmigte Abfallzwischenlager auf dem Betriebsgelände Maxdorf. „Besonders-“ und „Nicht besonders gefährliche Abfälle“ dürfen dort entsprechend der Europäischen Abfallverzeichnisverordnung gelagert werden: Die Genehmigung zur Zwischenlagerung folgender Abfallarten nach der Europäischen Abfallverzeichnisverordnung liegt vor:
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