Katastrophenhilfe | Katastrophenhilfe ... |
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Die unter Punkt „Störungs- und Havariemanagement“ bereits beschriebene Notwendigkeit der Eindämmung von Sachschäden ist hier um den Aspekt „Katastrophe“, besonders nach Hochwasser, Springflut, Sturm, Erdbeben, Schlamm-, Staub-, Schneelawinen oder Brand- und Explosionsunglücke zu erweitern. Geröll, Schlamm, Sand oder Staub müssen aus den verschiedensten Gründen schnell, mitunter auch schonend und vorsichtig beseitigt, entsorgt werden:
Störungs- und Havariemanagement ... mehr...
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